Erbscheinsverfahren, Ziele und Kosten
Das Nachlaßgericht hat die Aufgabe, die formelle Ordnungsmäßigkeit eines Testaments zu prüfen und dem oder den Erben auf Antrag einen Erbschein auszustellen. Dazu müssen uU Ermittlungen angestellt werden, falls das Testament nicht eindeutig formuliert ist und mehrere Deutungen zuläßt. Mehrere Testamente müssen daraufhin untersucht werden, ob es Widersprüche gibt. Nicht selten muß auch geprüft, werden, ob der Erblasser bei Abfassung des Testaments geschäftsfähig war (dafür spricht allerdings eine gesetzliche Vermutung).
Ein Erbscheinsantrag muß immer eine bestimmte Erbquote angeben. Sagt das Testament darüber nichts,muß es ausgelegt werden.
Eine streitige Entscheidung des Nachlaßgerichts enthält regelmäßig auch eine Kostenentscheidung. Wer die Kosten trägt entscheidet sich nicht allein nach Obsiegen oder Verlieren; das Gericht hat ein umfängliches Ermessen. Teuer kann es aber werden, weil wie im "normalen" Prozeß eine Erstattung von Anwaltskosten an die Gegenseite angeordnet werden kann.
Ein Erbscheinsantrag muß immer eine bestimmte Erbquote angeben. Sagt das Testament darüber nichts,muß es ausgelegt werden.
Eine streitige Entscheidung des Nachlaßgerichts enthält regelmäßig auch eine Kostenentscheidung. Wer die Kosten trägt entscheidet sich nicht allein nach Obsiegen oder Verlieren; das Gericht hat ein umfängliches Ermessen. Teuer kann es aber werden, weil wie im "normalen" Prozeß eine Erstattung von Anwaltskosten an die Gegenseite angeordnet werden kann.
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