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Umgangsrecht: Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Diese Frage ist gesetzlich nicht geregelt.Als Faustregel in der Praxis gilt: Alle 2 Wochen am Wochenende + Hälfte der Schulferien.
Das ist allerdings nicht zwingend und letztlich abhängig vom individuellen Kindeswohl. Dieses hat bei der Abwägung sogar ein leichtes Übergewicht gegenüber dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht.
Die Frage ist also nicht: Wer hat Recht? Sondern: Was ist gut für das Kind?
Aus der umfangreichen Rechtsprechung:
OLG Schleswig 30.5.2016 10 UF 11/16 und OLG Saarbrücken 4.1.2011 6 UF 132/10
Das ist allerdings nicht zwingend und letztlich abhängig vom individuellen Kindeswohl. Dieses hat bei der Abwägung sogar ein leichtes Übergewicht gegenüber dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht.
Die Frage ist also nicht: Wer hat Recht? Sondern: Was ist gut für das Kind?
Aus der umfangreichen Rechtsprechung:
OLG Schleswig 30.5.2016 10 UF 11/16 und OLG Saarbrücken 4.1.2011 6 UF 132/10
Eingestellt am 28.07.2016 von Dr. Grisebach
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